PM | Auch im Pride Month 2026 konnte vor dem Rathaus der Gemeinde Schöneiche bei Berlin keine Regenbogenflagge gehisst werden. Eine entsprechende Anregung aus dem November 2025 wurde vom
Bürgermeister unter Verweis auf die geltenden Beflaggungsregelungen des Landes
Brandenburg abgelehnt.
Bereits Ende 2025 wurde angeregt, künftig jährlich während des Pride Month die Regenbogenflagge am Rathaus zu hissen. Ziel war es, ein sichtbares Zeichen für Vielfalt, Toleranz, Gleichberechtigung und den Schutz vor Diskriminierung zu setzen. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass queere Menschen auch in Deutschland weiterhin Anfeindungen und Gewalt erfahren und die Gemeinde mit einer symbolischen Beflaggung ihre Verbundenheit mit den Werten einer offenen, demokratischen und menschenfreundlichen Gesellschaft zum Ausdruck bringen können.
Mit Schreiben vom 5. Januar 2026 lehnte Bürgermeister Ingo Röll die Anregung ab. Er verwies darauf, dass sich die Gemeinde bei der Beflaggung öffentlicher Gebäude an den allgemeinen Beflaggungsregelungen des Landes Brandenburg orientiere. Diese sähen grundsätzlich das Hissen der vorgesehenen Hoheits- und Staatsflaggen vor. Darüber hinausgehende Beflaggungen seien nach der bisherigen Verwaltungspraxis nicht vorgesehen. Zugleich stellte der Bürgermeister klar, dass seine Entscheidung ausdrücklich keine inhaltliche Bewertung des Anliegens darstelle.
Die Initiatorinnen und Initiatoren können diese Begründung jedoch nicht nachvollziehen. Die Beflaggungsregelungen des Landes Brandenburg legen die allgemeinen Beflaggungstage sowie die Verwendung der Hoheits- und Staatsflaggen fest. Sie regeln jedoch in erster Linie die Pflichtbeflaggung öffentlicher Gebäude und schließen zusätzliche symbolische Beflaggungen aus besonderem Anlass nicht ausdrücklich aus. Die Entscheidung, anlassbezogen weitere Flaggen zu hissen, ist daher vielfach eine Frage der kommunalen Praxis und des politischen Willens.
Dass ein solcher Gestaltungsspielraum besteht, zeigt die Praxis zahlreicher Städte und Gemeinden – auch in Brandenburg –, die während des Pride Month die Regenbogenflagge an ihren Rathäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden hissen. Sie verstehen dies als sichtbares Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes: zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, zur Gleichberechtigung aller Menschen und zum Schutz vor Diskriminierung.
Die Diskussion erhält durch die jüngsten Ereignisse zusätzliche Aktualität. Der Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026 hat auf erschütternde Weise gezeigt, dass Hass und Gewalt gegen queere Menschen keine abstrakte Gefahr sind. Ein Angriff auf Menschen, die friedlich für Vielfalt, Freiheit und gleiche Rechte eintreten, ist zugleich ein Angriff auf die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Gerade in einer solchen Situation kommt Kommunen eine besondere Verantwortung zu. Öffentliche Zeichen der Solidarität können Gewalt nicht verhindern, sie machen jedoch deutlich, dass Ausgrenzung, Hass und Menschenfeindlichkeit keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Die Regenbogenflagge steht dabei nicht ausschließlich für die Rechte queerer Menschen, sondern ebenso für die in Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Grundprinzipien: die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und das Verbot der Benachteiligung aufgrund persönlicher Merkmale.
Die Entscheidung, die Regenbogenflagge am Rathaus nicht zu hissen, bedeutet nach Aussage des Bürgermeisters zwar keine Ablehnung der mit ihr verbundenen Werte. Dennoch bleibt aus Sicht der Initiatorinnen und Initiatoren eine Gelegenheit ungenutzt, diese Werte auch sichtbar zu vertreten. Gerade angesichts des Anschlags auf den Berliner CSD wäre die Beflaggung des Rathauses ein klares Zeichen der Solidarität mit den Opfern, der Unterstützung für die queere Gemeinschaft und des gemeinsamen Eintretens für Demokratie, Freiheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewesen.
Die Initiatorinnen und Initiatoren bedauern daher die Entscheidung des Bürgermeisters und appellieren an die Gemeinde, die bisherige Praxis zu überdenken. Wie zahlreiche Städte und Gemeinden in Brandenburg und ganz Deutschland könnte auch Schöneiche bei Berlin künftig während des Pride Month ein sichtbares Zeichen für Vielfalt, Respekt und Menschenwürde setzen. Eine Regenbogenflagge am Rathaus wäre kein parteipolitisches Symbol, sondern ein öffentliches Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes – zu einer Gesellschaft, in der jeder Mensch unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, Herkunft oder Religion frei, sicher und ohne Angst leben kann.
Regenbogeninitiative Schöneiche
Dr. Martina Blümel
Stephan Weitzel
und weitere UnterstützerInnen
regenbogen-schoeneiche@gmx.de

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